Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR FREIZEITAUFENTHALTE

Auf Grundlage der Allgemeinen Lieferbedingungen für Ferienunterkünfte von RECRON

Bei Goudpoel sind Sie herzlich willkommen, um sich wirklich zu entspannen – im und am Wasser, inmitten der Natur. Um dies für alle so angenehm wie möglich zu gestalten, haben wir klare Vereinbarungen getroffen. Diese finden Sie unten. Wir haben sie so klar und verständlich wie möglich formuliert, damit Sie wissen, woran Sie sind und wir wissen, was Sie von uns erwarten dürfen.

ARTIKEL 1 — BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Um Missverständnisse zu vermeiden, legen wir einige Begriffe fest:

1. Aufenthalt: jede Form der Freizeitzwecknutzung des Goudpoel-Standorts, einschließlich der Uferlodges, des Badegewässers und aller dazugehörigen Einrichtungen.
2. Goudpoel: der Unternehmer, der den Aufenthalt zur Verfügung stellt.
3. Gast: die Person, die den Vertrag mit Goudpoel abschließt.
4. Mitbesucher: jede Person, die zusammen mit dem Gast die Anlage nutzt und im Vertrag aufgeführt ist.
5. Dritter: eine Person, die den Gast besucht, aber nicht Teil des Vertrages ist.
6. Preis: der für die Nutzung vereinbarte Betrag, basierend auf der aktuellen Preisliste von Goudpoel.
7. Informationen: die schriftlichen oder digitalen Anweisungen zur Nutzung des Standorts, der Einrichtungen und der Regeln – einschließlich der Hausordnung von Goudpoel.
8. Schlichtungsstelle: die Schlichtungsstelle für Freizeit und Wassersport in Den Haag, zusammengestellt von ANWB und HISWA-RECRON.
9. Stornierung: schriftliche Beendigung des Vertrages durch den Gast vor dem Gültigkeitsdatum.
10. Streitigkeit: eine Beschwerde, die nicht zur Zufriedenheit beider Parteien gelöst wurde.

ARTIKEL 2 — WAS SIE VON UNS ERWARTEN DÜRFEN

1. Goudpoel stellt den vereinbarten Platz oder die vereinbarte Einrichtung zur Freizeitzwecknutzung zur Verfügung – nicht zur dauerhaften Bewohnung.
2. Vor Vertragsabschluss erhalten Sie schriftlich oder digital alle relevanten Informationen zu Ihrem Aufenthalt. Sollte sich nach Vertragsabschluss etwas Wesentliches ändern, werden wir Sie rechtzeitig darüber informieren.
3. Weichen die Informationen nach Vertragsabschluss erheblich von dem zuvor Vereinbarten ab, haben Sie das Recht, den Vertrag kostenfrei zu stornieren.
4. Als Gast sind Sie für die Einhaltung des Vertrages und der dazugehörigen Informationen verantwortlich – dies gilt auch für Ihre Mitbesucher und Gäste, die Sie besuchen.
5. Sofern unsere Hausordnung oder zusätzliche Vereinbarungen im Widerspruch zu diesen Bedingungen stehen, gelten diese Bedingungen. Zusätzliche Vereinbarungen zugunsten des Gastes sind jederzeit möglich.

ARTIKEL 3 — WIE LANGE GILT DER VERTRAG?

Ihr Vertrag endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Periode. Eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich.

ARTIKEL 4 — PREIS UND EVENTUELLE PREISÄNDERUNGEN

1. Der Preis wird auf Basis der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Tarife von Goudpoel festgelegt.
2. Sollten sich nach Vertragsabschluss staatliche Abgaben oder Gebühren ändern, die sich direkt auf Ihren Aufenthalt auswirken, dürfen diese Kosten weiterberechnet werden – auch wenn der Vertrag bereits geschlossen wurde.

ARTIKEL 5 — ZAHLUNG

1. Zahlungen erfolgen in Euro, innerhalb der vereinbarten Fristen.
2. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht und auch nicht innerhalb von zwei Wochen nach einer schriftlichen Mahnung, ist Goudpoel berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen – ohne dass Sie dadurch von der Zahlung des gesamten vereinbarten Preises befreit werden.
3. Sollte Goudpoel am Anreisetag den gesamten fälligen Betrag noch nicht erhalten haben, kann der Zugang verweigert werden. Das Recht auf vollständige Zahlung bleibt bestehen.
4. Außergerichtliche Kosten, die Goudpoel nach einer Inverzugsetzung vernünftigerweise entstehen, gehen zu Lasten des Gastes. Auf offene Beträge können gesetzliche Zinsen berechnet werden.

ARTIKEL 6 — STORNIERUNG — WAS, WENN SIE DOCH NICHT KOMMEN KÖNNEN?

Wir verstehen, dass sich Pläne manchmal ändern. Sollten Sie stornieren müssen, gelten folgende Stornogebühren:

1. Mehr als 3 Monate vor Anreise: 15 % des vereinbarten Preises.
2. Zwischen 3 und 2 Monaten vor Anreise: 50 % des vereinbarten Preises.
3. Zwischen 2 Monaten und 1 Monat vor Anreise: 75 % des vereinbarten Preises.
4. Innerhalb von 1 Monat vor Anreise: 90 % des vereinbarten Preises.
5. Am Anreisetag selbst: 100 % des vereinbarten Preises.

Wird der Platz mit unserer schriftlichen Zustimmung für denselben Zeitraum oder einen Teil davon an einen Dritten weiterverkauft, erstatten wir die Gebühr anteilig, abzüglich der Verwaltungskosten.

ARTIKEL 7 — NUTZUNG DURCH DRITTE

1. Möchten Sie Ihren Platz von einer anderen Person nutzen lassen? Dies ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung möglich.
2. An diese Zustimmung können Bedingungen geknüpft werden, die ebenfalls schriftlich festgehalten werden.

ARTIKEL 8 — VORZEITIGE ABREISE

Reisen Sie früher ab als geplant? Dann schulden Sie den vollen Preis für den vereinbarten Zeitraum.

ARTIKEL 9 — WENN WIR DEN VERTRAG BEENDEN MÜSSEN

Goudpoel möchte, dass sich jeder willkommen und sicher fühlt. In äußersten Fällen können wir den Vertrag fristlos kündigen:

1. Wenn Sie, Ihre Mitbesucher oder Gäste – trotz schriftlicher Abmahnung – die Vereinbarungen oder das Gesetz schwerwiegend verletzen.
2. Wenn andere Gäste oder die Umgebung belästigt werden, trotz einer vorherigen Abmahnung.
3. Wenn die Unterkunft entgegen ihrer Bestimmung genutzt wird, trotz einer vorherigen Abmahnung.

Eine Kündigung wird immer schriftlich mitgeteilt, mit der Möglichkeit, einen Streitfall der Schlichtungsstelle vorzulegen. In dringenden Fällen kann auf eine Abmahnung verzichtet werden.

Nach der Kündigung müssen Sie den Standort so schnell wie möglich, spätestens innerhalb von 4 Stunden, verlassen. Die vereinbarte Vergütung bleibt grundsätzlich geschuldet.

ARTIKEL 10 — SICHERHEIT UND GESETZLICHE BESTIMMUNGEN

1. Goudpoel stellt jederzeit sicher, dass der Standort alle behördlich vorgeschriebenen Umwelt- und Sicherheitsanforderungen erfüllt.
2. Als Gast sind Sie verpflichtet, die Sicherheitsvorschriften auf dem Gelände strikt einzuhalten – und dafür zu sorgen, dass auch Ihre Mitbesucher und Gäste dies tun.

Bei Goudpoel befinden Sie sich an offenem Fahrwasser. Wir bitten Sie, sich der spezifischen Sicherheitsregeln rund um das Wasser, wie sie in den Hausregeln von Goudpoel beschrieben sind, besonders bewusst zu sein.

ARTIKEL 11 — INSTANDHALTUNG UND ORDENTLICHES HINTERLASSEN

1. Goudpoel hält das Gelände und alle Gemeinschaftseinrichtungen in gutem Zustand.
2. Sie sorgen dafür, dass Ihr Platz und die unmittelbare Umgebung in demselben Zustand hinterlassen werden, wie Sie sie vorgefunden haben.
3. Es ist nicht gestattet, ohne Genehmigung zu graben, Bäume zu fällen, Sträucher zu beschneiden oder andere eingreifende Handlungen an der Natur oder dem Gelände vorzunehmen.

ARTIKEL 12 — HAFTUNG

1. Die gesetzliche Haftung von Goudpoel für Schäden, die nicht Personenschäden oder Todesfälle sind, ist auf maximal 455.000 € pro Ereignis begrenzt. Goudpoel ist hierfür versichert.
2. Goudpoel haftet nicht für Unfälle, Diebstahl oder Schäden auf dem Gelände, es sei denn, dies ist nachweislich auf ein Versäumnis unsererseits zurückzuführen.
3. Goudpoel haftet nicht für Schäden infolge extremer Wetterbedingungen oder anderer Formen höherer Gewalt.
4. Bei Störungen der Versorgungsleistungen haftet Goudpoel, es sei denn, es liegt höhere Gewalt vor.
5. Der Gast haftet für Schäden, die er selbst, seine Mitbesucher oder Gäste auf dem Gelände verursachen, soweit dies ihnen zugerechnet werden kann.
6. Melden Sie Belästigungen durch andere Gäste? Dann werden wir geeignete Maßnahmen ergreifen.

ARTIKEL 13 — STREITIGKEITEN — WENN WIR GEMEINSAM KEINE LÖSUNG FINDEN

Wir hoffen, dass es nie so weit kommt, aber sollte es eine Beschwerde geben, die wir gemeinsam nicht lösen können:

1. Auf alle Streitigkeiten ist niederländisches Recht anwendbar.
2. Sowohl der Gast als auch Goudpoel sind an die Entscheidungen der Schlichtungsstelle für Freizeit und Wassersport gebunden.
3. Ein Streitfall muss spätestens 12 Monate nach Einreichung der Beschwerde bei der Schlichtungsstelle gemeldet werden.
4. Möchte Goudpoel einen Streitfall anhängig machen, fragen wir zunächst schriftlich, ob der Gast die Schlichtungsstelle in Anspruch nehmen möchte. Wird dies innerhalb von fünf Wochen nicht bestätigt, steht es uns frei, den Fall einem Gericht vorzulegen.
5. Die Schlichtungsstelle behandelt keine Streitigkeiten über Krankheit, Verletzungen, Todesfälle oder unbezahlte Rechnungen ohne materielle Beschwerde.
6. Für die Bearbeitung eines Streitfalls ist eine Gebühr zu entrichten.

ARTIKEL 14 — ERFÜLLUNGSGARANTIE HISWA-RECRON

1. Ist Goudpoel Mitglied von HISWA-RECRON, so garantiert HISWA-RECRON die Einhaltung einer verbindlichen Empfehlung der Schlichtungsstelle, sofern Goudpoel diese nicht fristgerecht erfüllt – unter den dafür geltenden Bedingungen.
2. Hat Goudpoel die verbindliche Empfehlung innerhalb von zwei Monaten einem Gericht zur Überprüfung vorgelegt, wird die Erfüllung ausgesetzt, bis das Gericht ein Urteil gefällt hat.
3. Für einen Anspruch auf die Erfüllungsgarantie muss der Gast dies HISWA-RECRON schriftlich mitteilen.

ARTIKEL 15 — ÄNDERUNGEN DIESER BEDINGUNGEN

Änderungen dieser Bedingungen können ausschließlich in Absprache mit den Verbraucherorganisationen, in diesem Fall vertreten durch den ANWB, vorgenommen werden.

Version auf Grundlage der RECRON Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ferienunterkünfte, Version 2016, bearbeitet 2026, hinterlegt bei der Geschäftsstelle des Gerichts Amsterdam, 59/2020.